Nutzungsbedingungen für die Karriereberatungs- und Vermittlungsleistung für Kandidaten durch die Sanovetis GmbH

Die Sanovetis GmbH (nachfolgend „Sanovetis“) ist eine Personalberatung und -vermittlung, die

auf die dauerhafte Karriereberatung von „Kandidaten“ und deren Vermittlung an „medizinische

Einrichtungen“ spezialisiert ist. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die vertragliche

Beziehung zwischen Sanovetis und dem Kandidaten.

§ 1 Begriffsbestimmungen

Sofern in diesen Nutzungsbedingungen einer der untenstehenden Begriffe verwendet wird, hat

dieser ausschließlich die zu dem jeweiligen Begriff nachfolgend definierte Bedeutung, wobei die

männliche Bezeichnung als Überbegriff lediglich zur Vereinfachung ausgewählt worden ist:

• „Kandidaten“ sind Ärztinnen und Ärzte, die eine deutsche Approbation haben und sich bei

Sanovetis registriert oder auf eine näher beschriebene Stelle in einer medizinischen

Einrichtung beworben haben. Unter den Kandidatenbegriff fallen auch Ärztinnen und Ärzte, die

ihren Abschluss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen

Wirtschaftsraums, der Schweiz oder einem der zuvor nicht genannten Staaten erworben haben

und die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer deutschen Approbation

erfüllen oder diese Voraussetzungen in der Zukunft erfüllen können bzw. dies anstreben. Auch

Medizinstudenten/-innen und Absolventen/-innen des Medizinstudiums sind Kandidaten.

• „Medizinische Einrichtung“ sind (Akut-)Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen,

Einrichtungen für ambulantes Operieren, Medizinische Versorgungszentren (MVZs), Praxen

und sonstige medizinische Einrichtungen, die mit Sanovetis einen Vertrag über die

Personalvermittlung von Kandidaten abgeschlossen haben.

• „Stellen“ sind folgende, zu besetzende Positionen in einer medizinischen Einrichtung:

Assistenzarzt/-ärztin, Facharzt/-ärztin, Oberarzt/-ärztin, Leitende(r) Facharzt/-ärztin, Leitende(r)

Oberarzt/-ärztin, Chefarzt/-ärztin, Direktor/in, Honorararzt/-ärztin sowie Positionen, in denen

ärztliches Personal im nicht kurativen Bereich tätig wird. Unter den Stellenbegriff fallen

Anstellungen sowie freiberufliche Tätigkeiten (z. B. als Honorarärztin/-arzt) bei einer

medizinischen Einrichtung.

• „Vermittlung“ bedeutet die Herstellung des Kontaktes zwischen dem Kandidaten und der

medizinischen Einrichtung mit dem Ziel, dem Kandidaten bei der betreffenden medizinischen

Einrichtung eine Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit zu ermöglichen. Die Vermittlung auf

eine konkrete Stelle endet, wenn zwischen dem Kandidaten und der medizinischen Einrichtung

ein Vertrag über eine Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit über diese Stelle zustande kommt

oder der Kandidat oder die medizinische Einrichtung ein Beschäftigungsverhältnis endgültig

abgelehnt haben.

• „Karriereberatung“ bedeutet fortlaufende Beratung des Kandidaten zu dessen beruflichem

Werdegang, Zielvorstellungen und den Möglichkeiten einer Vermittlung an eine medizinische

Einrichtung.

§ 2 Gegenstand der Vereinbarung und Leistungen von Sanovetis

Das Vertrags- und Leistungsangebot von Sanovetis richtet sich ausschließlich an Kandidaten im

Sinne des § 1, die Interesse an einer Anstellung oder freiberuflichen Tätigkeit bei einer

medizinischen Einrichtung haben.

Sanovetis sieht sich hierbei Kandidaten und medizinischen Einrichtungen gleichermaßen

verpflichtet. Sanovetis möchte dem Kandidaten eine seinen Wünschen und Zielvorstellungen

Stand: 26.12.2024entsprechende Stelle vermitteln. Zugleich erhält Sanovetis Informationen zu offenen Stellen von

der medizinischen Einrichtung selbst und möchte dieser einen für die zu besetzende Stelle

geeigneten Kandidaten vermitteln. Sanovetis begleitet und unterstützt den Bewerbungs- und

Rekrutierungsprozess und steht hierbei sowohl dem Kandidaten als auch der medizinischen

Einrichtung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Den Kandidaten bietet Sanovetis eine dauerhafte Karriereberatung und die Möglichkeit der

Vermittlung einer Stelle bei einer medizinischen Einrichtung an. Ein Anspruch auf die Erbringung

dieser nachfolgend näher beschriebenen Leistungen besteht nicht. Die Leistungserbringung

durch Sanovetis erfolgt auf freiwilliger Basis.

1. Karriereberatung durch Sanovetis

Um dem Kandidaten eine seinen Anforderungen und Fähigkeiten entsprechende Stelle und

zugleich der medizinischen Einrichtung einen für die zu besetzende Stelle geeigneten Kandidaten

vorschlagen zu können, wird Sanovetis im Regelfall die Bewerbungsunterlagen des Kandidaten

sichten, sich mit dem Kandidaten zu dessen Vorstellungen und Zielen (z. B. Position, Arbeitsort,

Gehaltsvorstellungen etc.) abstimmen und sodann zu den Möglichkeiten einer (Stellen-

)Vermittlung beraten. Das Leistungsangebot von Sanovetis erstreckt sich hierbei nicht nur auf

solche Stellen, die auf der Website von Sanovetis näher beschrieben werden. Sanovetis

analysiert darüber hinaus auch den Stellenmarkt und nimmt Kontakt mit den medizinischen

Einrichtungen bzw. den dortigen Ansprechpartnern auf und versucht auf diesem Wege,

ergänzende Informationen zu den nicht öffentlich ausgeschriebenen Stellen und den

Möglichkeiten der Vermittlung eines Kandidaten zu erhalten.

Sofern Sanovetis eine Bewerbung eines Kandidaten auf eine Stelle nach eigenem Ermessen für

sinnvoll hält, schlägt sie dem Kandidaten diese Stelle und die Übermittlung seiner

Bewerbungsunterlagen an die betreffende medizinische Einrichtung vor.

Auch nach erfolgreicher Erstvermittlung berät Sanovetis den Kandidaten fortlaufend zu seiner

Karriereplanung bzw. seinen beruflichen Zielen sowie auf Wunsch zu den Möglichkeiten einer

weiteren Vermittlung, sofern der Kandidat den Vertrag mit Sanovetis nicht – wie unter § 7

beschrieben – zuvor kündigt.

2. Vermittlungsleistung durch Sanovetis

Sofern der Kandidat Interesse an einer von Sanovetis vorgeschlagenen Stelle hat und sich auf

diese bewerben möchte, erstellt Sanovetis auf Basis der vom Kandidaten bereitgestellten

Unterlagen/Informationen eine Bewerbung und übermittelt diese im Regelfall zunächst in

anonymisierter Form an die medizinische Einrichtung. Besteht seitens der medizinischen

Einrichtung Interesse an einem Vorstellungsgespräch, erhält der Kandidat eine Benachrichtigung

und hat die Möglichkeit, in die Übermittlung seiner vollständigen, nicht anonymisierten

Bewerbungsunterlagen durch Sanovetis einzuwilligen. Mit Einwilligung des Kandidaten kann

Sanovetis der medizinischen Einrichtung auch sofort dessen nicht-anonymisierten

Bewerbungsunterlagen übersenden.

Ist der Kandidat mit der Übermittlung seiner Bewerbungsunterlagen einverstanden, übermittelt

Sanovetis diese an die medizinische Einrichtung und begleitet bzw. unterstützt den

Bewerbungsprozess. Sanovetis erbringt hierbei allein eine Vermittlungsleistung und wird nicht

Vertragspartei eines Vertrages, den ein Kandidat und eine medizinische Einrichtung über eine

von Sanovetis vermittelte Stelle abschließen. Für die Durchführung und Abwicklung des

Vertragsverhältnisses zwischen Kandidat und medizinischer Einrichtung sind allein die Parteien

des zuvor genannten Vertrages verantwortlich.

Das Vermittlungsangebot von Sanovetis richtet sich ausschließlich an Kandidaten, die

Ärztinnen/Ärzte sind, die ihren Abschluss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des

Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder einem der zuvor nicht genannten Staaten

erworben haben und die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer deutschen

Approbation erfüllen.

3. Kein Leistungsanspruch gegenüber Sanovetis

Da die Beratungs- und Vermittlungsleistungen von Sanovetis auf freiwilliger Basis erfolgen, hat

der Kandidat weder einen Anspruch darauf, dass ihm eine oder mehrere Stellen vorgeschlagenStand: 26.12.2024werden, noch dass Sanovetis seine Bewerbungsunterlagen an eine medizinische Einrichtung

übermittelt oder detailliertere Informationen zu einer Stelle offenlegt werden.

Sanovetis übernimmt zudem auch keine Gewähr dafür, dass eine Stelle, die auf der Website von

Sanovetis näher beschrieben ist bzw. auf die sich der Kandidat bewerben möchte, auch

tatsächlich zu besetzen ist und den von der medizinischen Einrichtung beschriebenen Inhalt hat.

Gleichermaßen hat der Kandidat auch keinen Anspruch darauf, dass er der einzige Kandidat,

dem Sanovetis eine Stelle vorschlägt und/oder dessen Bewerbung von Sanovetis an die

medizinische Einrichtung weitergeleitet wird.

Darüber hinaus hat der Kandidat gegenüber Sanovetis auch weder einen Anspruch auf

Einstellung bzw. Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit bei einer medizinischen Einrichtung

noch übernimmt Sanovetis eine Garantie für das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses

zwischen dem Kandidaten und der medizinischen Einrichtung. Die medizinischen Einrichtungen

entscheiden vielmehr selbst, ob sie einen von Sanovetis vorgeschlagenen Kandidaten zum

Bewerbungsgespräch einladen und mit diesem einen (Arbeits- oder Honorararzt-)Vertrag

abschließen. Auch der Kandidat selbst ist rechtlich nicht verpflichtet, ein Vertragsangebot einer

medizinischen Einrichtung anzunehmen.

§ 3 Vertragsschluss

Der Kandidat kann den vorliegenden Vertrag mit Sanovetis sowohl über die Website von

Sanovetis als auch per E-Mail abschließen. Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich auf

Deutsch.

1. Vertragsschluss über eine Website

Der Kandidat hat die Möglichkeit, den Vertrag mit dem zuvor beschriebenen Inhalt über eine

Website abzuschließen, indem er das mit der Hinterlegung des entsprechenden Formulars

verbundene Vertragsangebot von Sanovetis durch Registrierung bzw. Bewerbung auf eine näher

beschriebene Stelle und Betätigen des „Absenden-Buttons“ annimmt.

Vor dem endgültigen Absenden der vom Kandidaten eingegebenen Informationen hat er die

Möglichkeit, seine Angaben zu kontrollieren und ggfs. zu ändern. Nach Absenden des Formulars

erhält der Kandidat eine Bestätigungsmail an die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse. Sanovetis

speichert den Vertragstext sowie die von dem Kandidaten angegebenen Daten nicht. Die

Speicherung dieser Daten obliegt dem Kandidaten selbst.

2. Vertragsschluss per E-Mail

Ein Vertrag kann auch durch eine E-Mail des Kandidaten an Sanovetis erfolgen, in der der

Kandidat seine Einwilligung zur Vermittlung an eine medizinische Einrichtung erklärt oder sich

registriert. Auch hier gilt, dass die Speicherung der Inhalte der E-Mail sowie die vom Kandidaten

mitgeteilten Daten nicht durch Sanovetis, sondern allein durch den Kandidaten erfolgt.

§ 4 Verpflichtungen des Kandidaten

Der Kandidat verpflichtet sich, bei seiner Registrierung oder der Übermittlung seiner

Bewerbungsunterlagen an Sanovetis wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu

machen und Sanovetis unverzüglich über jede Änderung seiner Angaben zu informieren, soweit

dies für die Erbringung der Leistungen durch Sanovetis von Bedeutung ist. Sanovetis wird die

vom Kandidaten bereitgestellten Daten zum Zwecke der Vermittlung sowie der Karriereberatung

verwenden.

§ 5 Datenschutz

Sanovetis verpflichtet sich, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu beachten. Die vom

Kandidaten bereitgestellten Daten werden ausschließlich zur Durchführung der vorliegenden

Vereinbarung verarbeitet. Eine darüber hinausgehende Verwendung der Daten erfolgt nur mit

ausdrücklicher Zustimmung des Kandidaten oder wenn eine gesetzliche Vorschrift dies zulässt.

Die von dem Kandidaten bereitgestellten Daten werden, sofern diese zur Erbringung der in § 2

genannten Leistungen nicht mehr erforderlich sind, gelöscht oder anonymisiert, soweit dem keine

gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kandidat hat jederzeit das Recht, auf

Stand: 26.12.2024Anfrage Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über ihn bei Sanovetis

gespeichert sind.

§ 6 Honorar

Die von Sanovetis angebotenen Leistungen sind für den Kandidaten kostenfrei. Eine

Honorarverpflichtung des Kandidaten besteht nicht. Bei Zustandekommen eines

Arbeitsverhältnisses oder einer freiberuflichen Tätigkeit zwischen dem Kandidaten und einer

medizinischen Einrichtung entsteht jedoch ein Honoraranspruch von Sanovetis gegenüber der

jeweiligen medizinischen Einrichtung. In dieser Situation ist Sanovetis berechtigt, von der

medizinischen Einrichtung eine Vergütung in Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars zu

verlangen.

§ 7 Kündigung

Der Kandidat hat das Recht, den Vertrag mit Sanovetis jederzeit ohne Angabe von Gründen zu

kündigen. Die Kündigung hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.

Sanovetis hat das Recht, die Zusammenarbeit mit dem Kandidaten jederzeit ohne Angabe von

Gründen zu beenden. Die Beendigung hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.

§ 8 Haftung

Sanovetis haftet nicht für Schäden, die dem Kandidaten oder Dritten durch die Inanspruchnahme

der angebotenen Leistungen entstehen, es sei denn, diese sind auf vorsätzliche oder grob

fahrlässige Pflichtverletzungen von Sanovetis oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

Im Übrigen ist die Haftung von Sanovetis ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der

Kandidat ist verpflichtet, Sanovetis von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der

Nutzung der Dienste von Sanovetis durch den Kandidaten geltend gemacht werden, freizustellen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam

sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von Sanovetis.